Sechs Jahre Lehrzeit und Facharbeiterprüfung
Am Beginn der Laufbahn des Holzknechts stand eine sechsjährige Lehrzeit. Davon drei Jahre als Lehrling und drei Jahre als Gehilfe. Innerhalb der Lehrzeit standen einige Wochenkurse in einer „Waldbauernschule“ am Programm. Dann konnte man die Facharbeiterprüfung machen. Später wurden weitere Kurse angeboten, etwa für Motorsäge, Herbizide, etc.
Um Vorarbeiter oder Passführer zu werden, musste man von den Kollegen gewählt werden. Das war wichtig für Akzeptanz und gegenseitiges Vertrauen.
Holzknecht und Förster hatten eine völlig verschiedene Berufslaufbahn. Wenn man Förster werden wollte, musste man bei einem Förster ein zweijähriges Praktikum als Lehrling machen und anschließend eine zweijährige Forstschule besuchen. Anschließend wurde man wieder einem Förster für zwei Jahre als Adjunkt zugeteilt. Dann konnte man die Staatsprüfung machen.
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